Der Landkreis Ludwigsburg hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz aller Veranstaltungsteilnehmenden (AusstellerInnen, BesucherInnen, Gästen und Mitarbeitenden) erstellt. Der Landkreis Ludwigsburg beobachtet die aktuelle Lage im Zusammenhang mit Covid-19 Coronavirus SARS-CoV-2) sehr genau. Die Vorgaben der derzeit gültigen Verordnung und die des Gesundheitsamtes werden berücksichtigt und deren Vorgaben und Empfehlungen zur Durchführung des Marktes eingehalten. Die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Menschen, die zu uns kommen, sind unser Hauptaugenmerk und haben oberste Priorität. Um einen sicheren Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen, wurde ein Konzept erarbeitet, in welchem hygienische, medizinische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt sind.
Dieses Hygienekonzept basiert auf der aktuellen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Spätlingsmarktgelände obliegt dem Landratsamt Ludwigsburg. Über Änderungen informieren wir schnellstmöglich über unsere Homepage (www.spaetlingsmarkt.de).
Bitte beachten Sie zusätzlich immer auch die tagesaktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Corona-Verordnung gültig seit 28.10.2021
Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:
Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.
Nachweispflichten/Beschränkungen/Ausnahmen
Geimpfte und genesene Personen haben auf dem Markt Zutritt (2G). Nicht-immunisierte Personen nur unter folgenden Voraussetzungen:
Spätlingsmarkt
1. Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Spätlingsmarktgelände
2. Maskenpflicht
3. Geimpft. Genesen.
4. Information und Kontrolle
5. Registrierung und Einlass
6. Kontaktnachverfolgung
1. Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Spätlingsmarktgelände
2. Maskenpflicht
Während des Aufenthaltes auf dem Spätlingsmarktgelände müssen Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres eine medizinische Maske tragen. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Personen, die sich nicht an die Regeln zur Maskenpflicht halten, müssen das Gelände verlassen. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen: Für Personen, welchen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Nachweis eines ärztlichen Attests), beim Verzehr von Speisen und Getränken an Tischen, an Ständen oder in Bereichen von gastronomischen Dienstleistungen innerhalb des Gebäudes.
Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Spätlingsmarktcampus obliegt der Verwaltung des Landkreises Ludwigsburg.
3. Geimpft. Genesen. (2G)
Wie eingangs erläutert, hat die Sicherheit und Gesundheit unserer AusstellerInnen, PartnerInnen und BesucherInnen für uns oberste Priorität.
An Veranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände des Spätlingsmarktes dürfen deshalb nur Personen teilnehmen, die geimpft, genesen sind. Dies gilt für den Veranstaltungszeitraum vom 8. bis 13.11.2021. Besuchstermine der Ämter entnehmen Sie bitte den aktuellen Regeln auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg.
Geimpfte Personen müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Der Impfnachweis muss in einer dem § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entsprechenden Form, entweder digital oder analog, erfolgen. Dies ist z.B. möglich durch:
Genesene Personen benötigen den Genesenennachweis
Ausgenommen sind:
4. Information und Kontrolle
Bereits im Vorfeld der Veranstaltung (z. B. bei der Registrierung) werden sämtliche Veranstaltungsteilnehmende (BesucherInnen, AusstellerInnen, JournalistInnen, Mitarbeitende, Servicepartner, etc.) über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert.
Auf dem Spätlingsmarktgelände wird dafür in geeigneter Form und Dichte auf die Maßnahmen verwiesen (Plakate/Aushänge).
Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch speziell geschultes Personal auf dem Spätlingsmarktgelände zusätzlich unterstützt.
Den Veranstaltungsteilnehmenden empfiehlt das Landratsamt, die Luca-App und zusätzlich die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen.
Das Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt für Personen
Für Standbetreiber, die Catering und Verkostung anbieten, gelten während des Marktes auf dem gesamten Spätlingsmarktgelände die Regeln der aktuellen Schutz- und Hygieneregeln entsprechend der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zu Gastronomie und Catering wird durch eine räumliche Entzerrung des gastronomischen Angebots, z.B. durch Nutzung von Außenbereichen Bereitstellung von To-Go- Angeboten, Einrichtung von ausgewiesenen Zonen für den Verzehr von Lebensmitteln (Tische mit Bestuhlung), gewährleistet.
Bei der Ausgabe von Lebensmitteln muss das Catering-Personal auf dem Spätlingsmarktstand eine medizinische Maske tragen.
In den Innenräumen des Landratsamtes Ludwigsburg
5. Registrierung und Einlass
6. Kontaktnachverfolgung