Der Spätlingsmarkt wird unter Einhaltung der 2G-Regel durchgeführt.

 

Der Landkreis Ludwigsburg hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz aller Veranstaltungsteilnehmenden (AusstellerInnen, BesucherInnen, Gästen und Mitarbeitenden) erstellt. Der Landkreis Ludwigsburg beobachtet die aktuelle Lage im Zusammenhang mit Covid-19 Coronavirus SARS-CoV-2) sehr genau. Die Vorgaben der derzeit gültigen Verordnung und die des Gesundheitsamtes werden berücksichtigt und deren Vorgaben und Empfehlungen zur Durchführung des Marktes eingehalten. Die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Menschen, die zu uns kommen, sind unser Hauptaugenmerk und haben oberste Priorität. Um einen sicheren Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen, wurde ein Konzept erarbeitet, in welchem hygienische, medizinische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt sind.

Dieses Hygienekonzept basiert auf der aktuellen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Spätlingsmarktgelände obliegt dem Landratsamt Ludwigsburg. Über Änderungen informieren wir schnellstmöglich über unsere Homepage (www.spaetlingsmarkt.de).

Bitte beachten Sie zusätzlich immer auch die tagesaktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

 

Corona-Verordnung gültig seit 28.10.2021

Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:

  • Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 250 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
  • Warnstufe: Hospitalisierungsinzidenz ab 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
  • Alarmstufe: Hospitalisierungsinzidenz ab 12,0 oder ab 390 mit COVID-19- Patienten belegten Intensivbetten.

Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.

 

Nachweispflichten/Beschränkungen/Ausnahmen

 

Geimpfte und genesene Personen haben auf dem Markt Zutritt (2G). Nicht-immunisierte Personen nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler/innen, Schüler/innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

Spätlingsmarkt

 

1. Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Spätlingsmarktgelände

2. Maskenpflicht

3. Geimpft. Genesen.

4. Information und Kontrolle

5. Registrierung und Einlass

6. Kontaktnachverfolgung

 

1. Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Spätlingsmarktgelände

  • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten (www.rki.de).
  • Ein Luftaustausch ist durch eine kontinuierliche Frisch- und Außenluftzufuhr und Lüftungsanlagen gewährleistet.
  • Für den Veranstaltungsbetrieb werden die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle in den Sanitärbereichen sowie bei höher frequentierten Kontaktflächen (z.B. Treppengeländer, Aufzüge) in den Gebäuden Hindenburgstraße 30 und 40 und im Outdoorbereich erhöht. Im Innen- und Außenbereich sind in erforderlicher Dichte Desinfektionsspender und Informationstafeln in den Ein- und Ausgängen, WC-Anlagen sowie vor den Gastronomiebereichen verfügbar.
  • Die Informationen zum Infektionsschutz und den sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind in den Gebäuden und im Outdoor-Bereich als Hinweisschilder abgebildet und hinterlegt.
  • Transparente Trennwände aus Glas und Kunststoff sind aufgestellt, an welchen ein Kontakt zwischen Mitarbeitenden des Landkreises Ludwigsburg und den Besuchern stattfindet (z. B. Infotheke Foyer).
  • Aufzüge dürfen nur von maximal je einer Person benutzt werden. Aufzüge sollten für mobilitätseingeschränkte Personen bzw. für Personen mit Kinderwagen vorbehalten werden.
  • Die Benutzung des offenen Treppenhauses wird empfohlen.

2. Maskenpflicht

Während des Aufenthaltes auf dem Spätlingsmarktgelände müssen Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres eine medizinische Maske tragen. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Personen, die sich nicht an die Regeln zur Maskenpflicht halten, müssen das Gelände verlassen. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen: Für Personen, welchen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Nachweis eines ärztlichen Attests), beim Verzehr von Speisen und Getränken an Tischen, an Ständen oder in Bereichen von gastronomischen Dienstleistungen innerhalb des Gebäudes.
Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Spätlingsmarktcampus obliegt der Verwaltung des Landkreises Ludwigsburg.

 

3. Geimpft. Genesen. (2G)
Wie eingangs erläutert, hat die Sicherheit und Gesundheit unserer AusstellerInnen, PartnerInnen und BesucherInnen für uns oberste Priorität.
An Veranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände des Spätlingsmarktes dürfen deshalb nur Personen teilnehmen, die geimpft, genesen sind. Dies gilt für den Veranstaltungszeitraum vom 8. bis 13.11.2021. Besuchstermine der Ämter entnehmen Sie bitte den aktuellen Regeln auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg.
Geimpfte Personen müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Der Impfnachweis muss in einer dem § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entsprechenden Form, entweder digital oder analog, erfolgen. Dies ist z.B. möglich durch:

  • den Impfausweis
  • eine Ersatzbestätigung
  • einen Nachweis in der Corona-Warn-App, Luca-App oder CovPass-App.

Genesene Personen benötigen den Genesenennachweis

Ausgenommen sind:

  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.

 

4. Information und Kontrolle

Bereits im Vorfeld der Veranstaltung (z. B. bei der Registrierung) werden sämtliche Veranstaltungsteilnehmende (BesucherInnen, AusstellerInnen, JournalistInnen, Mitarbeitende, Servicepartner, etc.) über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert.

Auf dem Spätlingsmarktgelände wird dafür in geeigneter Form und Dichte auf die Maßnahmen verwiesen (Plakate/Aushänge).

Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch speziell geschultes Personal auf dem Spätlingsmarktgelände zusätzlich unterstützt.

Den Veranstaltungsteilnehmenden empfiehlt das Landratsamt, die Luca-App und zusätzlich die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen.

Das Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt für Personen

  • die keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • die nicht geimpft oder genesen sind

Für Standbetreiber, die Catering und Verkostung anbieten, gelten während des Marktes auf dem gesamten Spätlingsmarktgelände die Regeln der aktuellen Schutz- und Hygieneregeln entsprechend der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zu Gastronomie und Catering wird durch eine räumliche Entzerrung des gastronomischen Angebots, z.B. durch Nutzung von Außenbereichen Bereitstellung von To-Go- Angeboten, Einrichtung von ausgewiesenen Zonen für den Verzehr von Lebensmitteln (Tische mit Bestuhlung), gewährleistet.

Bei der Ausgabe von Lebensmitteln muss das Catering-Personal auf dem Spätlingsmarktstand eine medizinische Maske tragen.

In den Innenräumen des Landratsamtes Ludwigsburg

  • Bei den Sitzgelegenheiten wird ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden ermöglicht.
  • Die Gänge zwischen den Spätlingsmarktständen sind zu der gleichzeitig erwartenden Personenanzahl ausgelegt.
  • Die Anordnung und Aufteilung der Stände ist so gewählt, dass die Schutz- und Wartezonen entlang der Stände genutzt werden können.
  • Persönliche Kontakte sind bei Unterschreitung des Mindestabstandes durch geeignete physische Barrieren (z.B. Plexiglasscheiben) zu kompensieren.
  • Für Produktpräsentationen und Vorträge muss innerhalb des Standes ausreichend Freifläche für die BesucherInnen vorgehalten werden.
  • Bei Direktverkauf vom Stand in die Gänge muss bei der Platzierung von Theken und Vitrinen darauf geachtet werden, dass entlang der Verkaufsfläche genügend Warte- und Schutzzonen ausgewiesen sind. Dies kann durch entsprechend breite Gänge bzw. Einrücken der Theken und Vitrinen in den Stand erfolgen.u

 

5. Registrierung und Einlass

  • Alle Besucher des Marktes und Besucher des Landratsamtes unterliegen ab dem 8.11. bis zum 13.11.2021 der Vollregistrierung. Das bedeutet: Die wesentlichen personenbezogenen Daten müssen bei der Registrierung vor dem Besuch des Marktes oder Amtes angegeben werden.
  • Zur Vermeidung von Körperkontakten, insbesondere in der Einlassphase, wird eine kontaktlose Zutrittskontrolle bevorzugt.
  • Die Bildung von Warteschlangen wird durch den Einsatz von Zugangslenkung sicher gestaltet. Durch gezielte Besucherführung wird die Einhaltung der Abstandsregelung unterstützt. Es stehen 2 Eingangskontrollen zur Verfügung. Eine am Zugang Hindenburgstraße 30 und eine am Zugang Hindenburgstraße 40.

 

6. Kontaktnachverfolgung

  • Es herrscht die Pflicht zur Vollregistrierung während der Veranstaltung für alle anwesenden Personen (BesucherInnen, AusstellerInnen, VeranstalterInnen, Mitarbeitende, Servicepartner, Standpersonal), um im Bedarfsfall seitens der Behörden Infektionsketten zu rekonstruieren.
  • Nach der Registrierung wird den Besuchern ein Bändchen angelegt. Dies berechtigt zum Besuch des Marktes und hat einen Tag Gültigkeit.
  • Für alle Teilnehmenden wird zur Kontaktnachverfolgung zusätzlich die Nutzung der Luca-App oder Cornawarn-App empfohlen.